Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3315
BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87 (https://dejure.org/1988,3315)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 7 CB 64.87 (https://dejure.org/1988,3315)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 7 CB 64.87 (https://dejure.org/1988,3315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hochschule - Medizinstudium - Vorklinischer Studienabschnitt - Zulassungsbeschränkung - Vermeidung von Teilstudienplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1989, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 15.80

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Medizin - ZVS-Beispielstudienplan

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87
    Nach Ansicht der Beschwerde ist das Berufungsgericht mit der Billigung des der Kapazitätsberechnung zugrundeliegenden Teilcurricularnormwerts für den vorklinischen Teil des medizinischen Studiengangs von 1, 8 (Anlage 2 lfd. Nr. 39) zur saarländischen Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen vom 15. Juni 1983 (ABl. S. 361) - KapVO VI -, der den entsprechenden Wert des ZVS-Beispielstudienplans um 0, 1 übersteigt, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 15.80 - (BVerwGE 65, 303) und vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 41 und 42.84 - (NVwZ 1987, 682) abgewichen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Mai 1982 a.a.O. die Bedeutung des ZVS-Beispielstudienplans für die Aufteilung des den gesamten Ausbildungsaufwand des Studiengangs kennzeichnenden Curricularnormwerts (früher: Curricularrichtwerts) im Studiengang Medizin auf den klinischen und vorklinischen Studienabschnitt und für die Bildung des Eigenanteils der vorklinischen Lehreinheit am vorklinischen Ausbildungsaufwand hervorgehoben.

    Eine derartige Verlagerung der Lehrnachfrage vom klinischen in den vorklinischen Studienabschnitt mit dem Ziel, die Kapazitäten in beiden Studienabschnitten einander anzunähern und die Ausweisung von Teilstudienplätzen zu vermeiden, steht - jedenfalls wenn dabei, wie hier, der im Senatsurteil vom 18. Mai 1982 a.a.O. als hinnehmbar bezeichnete normierte Lehrnachfragewert für den vorklinischen Studienabschnitt von 1, 8 nicht überschritten wird - mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot in Einklang.

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87
    Schon in den Fällen, in denen der Bewerber aus zulassungsrechtlichen Gründen zu einem Hochschulwechsel genötigt ist, wird sein Zulassungsanspruch nur eingeschränkt erfüllt (BVerfGE 59, 172 ).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die mit einer Teilzulassung verbundenen Risiken nicht von den staatlichen Organen, sondern von den Studienbewerbern selbst abzuschätzen seien und daß deshalb Anträge auf Zuweisung eines medizinischen Teilstudienplatzes nicht mit der Begründung abgelehnt werden dürften, die Möglichkeit eines Weiterstudiums bis zum berufsqualifizierenden Abschluß sei ungewiß (BVerfGE 59, 172 ff.).

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 41.84

    Bemessung der Aufnahmekapazität zahnmedizinischer Lehreinheiten nach Maßgabe

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87
    Nach Ansicht der Beschwerde ist das Berufungsgericht mit der Billigung des der Kapazitätsberechnung zugrundeliegenden Teilcurricularnormwerts für den vorklinischen Teil des medizinischen Studiengangs von 1, 8 (Anlage 2 lfd. Nr. 39) zur saarländischen Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen vom 15. Juni 1983 (ABl. S. 361) - KapVO VI -, der den entsprechenden Wert des ZVS-Beispielstudienplans um 0, 1 übersteigt, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 15.80 - (BVerwGE 65, 303) und vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 41 und 42.84 - (NVwZ 1987, 682) abgewichen.

    Gleiches gilt für das von der Beschwerde in ihrer Divergenzrüge weiterhin angeführte Senatsurteil vom 17. Dezember 1986 a.a.O., von der das Oberverwaltungsgericht nicht - wie die Beschwerde meint - dadurch abgewichen ist, daß es die Normierung des Teilcurricularnormwerts 1, 8 gebilligt habe, ohne daß die Aufteilungsentscheidung durch den Kultusminister ausdrücklich begründet worden wäre.

  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135) ist ein Art. 103 Abs. 1 GG (sowie die §§ 104 Abs. 1, 108 Abs. 2 und 86 Abs. 3 VwGO) verletzendes Überraschungsurteil dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten.
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 62.84

    Zur Aufteilung des vorklinischen Normwerts in Eigen- und Fremdenteil

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87
    Vielmehr kommt sie, da die Hochschule ihre Studienplanung an der kapazitätsrechtlichen Aufteilungsentscheidung auszurichten hat (Senatsurteil vom 18. März 1987 - BVerwG 7 C 62.84 -, NVwZ 1987, 690) den Studenten auch tatsächlich in der Form einer verbesserten vorklinischen Ausbildung - allerdings unter gleichzeitiger Verkürzung der klinischen Ausbildung - zugute.
  • BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87
    Die Versagung rechtlichen Gehörs, auf die der Kläger die Revision stützt, zählt nicht zu den Verfahrensmängeln, die nach § 133 VwGO die zulassungsfreie Verfahrensrevision eröffnen (vgl. BVerwGE 19, 157).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. - Buchholz Hochschulzulassungsrecht 421.21 Nr. 35; Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 7 CB 64.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 38) müssen die kapazitätsbestimmenden Stellen den der Bestimmung der Aufnahmekapazität zugrunde zu legenden Ausbildungsaufwand der vorklinischen Lehreinheit grundsätzlich an der im ZVS-Beispielstudienplan quantifizierten Unterrichtsmenge ausrichten, um zu einer kapazitätserschöpfenden Zulassungszahl zu gelangen.
  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen

    Sofern sich nicht aus dem Gesetz im Einzelfall etwas anderes ergibt, ist der Normgeber deshalb auch nicht verpflichtet, seine Abwägungen zu begründen (Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 7 CB 64.87 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 38 S. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05

    Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle

    Entscheidend ist dann allein, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben genügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2006 - 6 C 19.05 -, juris; Beschl. v. 03.05.1995 - 1 B 222.93 - GewArch 1995, 425; Beschl. v. 29.06.1988 - 7 CB 64.87 - DVBl. 1989, 96).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der

    Sofern sich nicht aus dem Gesetz im Einzelfall etwas anderes ergibt, ist der Normgeber deshalb auch nicht verpflichtet, seine Abwägungen zu begründen (Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 7 CB 64.87 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 38 ).
  • VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13

    Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten

    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch des Studienbewerbers auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl ist danach grundsätzlich auf die Absolvierung eines Vollstudiums gerichtet, das bis zu einem berufsqualifizierenden Studienabschluss führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1988, DVBl. 1989, 96).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 71.87

    Erfordernis der Erhöhung des Lehrdeputats von wissenschaftlichen Mitarbeitern

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. - Buchholz Hochschulzulassungsrecht 421.21 Nr. 35; Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 7 CB 64.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 38) müssen die kapazitätsbestimmenden Stellen den der Bestimmung der Aufnahmekapazität zugrunde zu legenden Ausbildungsaufwand der vorklinischen Lehreinheit grundsätzlich an der im ZVS-Beispielstudienplan quantifizierten Unterrichtsmenge ausrichten, um zu einer kapazitätserschöpfenden Zulassungszahl zu gelangen.
  • VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12

    Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für

    Es kann folglich den kapazitätsbestimmenden Stellen nicht verwehrt werden, mit den zu treffenden Entscheidungen das Ziel zu verfolgen, die Zahl der Teilstudienplätze zu vermindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1988, DVBl. 1989, 96).
  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 223.93

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle - Kontrolle des Rechtssetzungsverfahrens -

    Sofern sich nicht aus dem Gesetz im Einzelfall etwas anderes ergibt, ist der Normgeber deshalb auch nicht verpflichtet, seine Abwägungen zu begründen (Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 7 CB 64.87 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 38 S. 60).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 52.87

    Zur Frage der Zuweisung eines Studienplatzes bei der Universität Hamburg im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. - Buchholz Hochschulzulassungsrecht 421.21 Nr. 35; Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 7 CB 64.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 38) müssen die kapazitätsbestimmenden Stellen den der Bestimmung der Aufnahmekapazität zugrunde zu legenden Ausbildungsaufwand der vorklinischen Lehreinheit grundsätzlich an der im ZVS-Beispielstudienplan quantifizierten Unterrichtsmenge ausrichten, um zu einer kapazitätserschöpfenden Zulassungszahl zu gelangen.
  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 232/13

    Stellen- und Strukturkonzept (formell), Curricularanteil Vorklinik, Integrierte

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht die Zielsetzung der Antragsgegnerin gebilligt, Teilstudienplätze nach Möglichkeit zu vermeiden, um einen nahtlosen Übergang in die klinische Phase zu ermöglichen, und hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen (Beschl. v. 29. Juni 1988, DVBl. 1989, 96).
  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 248/13

    Stellen- und Strukturkonzept, Teilstudienplätze, Schwundberechnung

  • OVG Sachsen, 01.07.2013 - NC 2 B 145/13

    DAVOHS 2011, Drittmittelanforderung, Zielvereinbarung

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 243/13

    Stellen- und Strukturkonzept, frühere Stellenreduzierung, Transparenz von

  • BVerwG, 18.11.1997 - 8 NB 2.97

    Zur Vorlage an das Bundesverwaltungericht verpflichtenden Divergenz -

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 246/13

    Wirtschaftsplan, Deputatsverminderung, Laborleiter

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 281/13

    Auffüllgrenze, Sonderprogramme für Universitäten, Regellehrverpflichtung nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht